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Kennzeichen tieferlegen erlaubt?   Zum Seitenanfang

Grundsätzlich verbietet das Gesetz nicht, dass ein Kennzeichen an einer anderen Stelle montiert wird, als es der Hersteller ursprünglich mal vorgesehen hatte, sofern es deutlich erkennbar und nicht zu stark angewinkelt ist.

Somit steht der "Tieferlegung", also dem nach unten versetzten Anbringen des vorderen Kennzeichens nichts im Wege. Aber: nach §60 StVZO ("Ausgestaltung und Anbringung der amtlichen Kennzeichen") muss sich die Unterkante des Kennzeichens vorne mindestens 20cm über der Fahrbahn befinden. Für das hintere Kennzeichen gilt ein Mindestabstand von 30cm.

Hier muss man aufpassen, falls man an einem ohnehin schon tiefergelegten Auto das Kennzeichen auch noch "tieferlegen" möchte.


Christian Wirthensohn





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