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Ist das Tönen von Rückleuchten zulässig?   Zum Seitenanfang

Ist eigentlich schon klar, oder? NEIN!

Jede Leuchteneinheit, die an einem innerhalb der EU zugelassenen Fahrzeug angebracht ist, muss eine E-Prüfnummer tragen. Das heißt, dass diese Leuchteneinheit ein aufwändiges und teures Zulassungsverfahren - unabhängig von Fahrzeug, an dem es später montiert wird - durchlaufen hat.

Und damit ist eine solche Leuchteneinheit nur im originalen Zustand und nur mit den dafür vorgesehen Leuchtmitteln ("Birnchen") zulässig. Verändert man nun diese Leuchteneinheit durch Einsatz nicht dafür bestimmter oder nicht zugelassener Leuchtmittel oder eben durch das nachträgliche Tönen - ganz gleich wie und womit - erlischt die Zulassung der Leuchteneinheit und damit die Betriebserlaubnis des gesamtes Fahrzeugs!

Daran ändern auch irgendwelche angeblich gültigen ABEs nichts und auch nicht Eintragungen durch einen Prüfer von TÜV, DEKRA und Co. - wie auch immer diese zustande gekommen sind.

Und Vorsicht: die meisten Polizisten, die an einer geplanten Verkehrskontrolle beteiligt sind, sind entsprechend geschult und können herstellerseitig getönte Rückleuchten von nachträglich "gesprayten" leicht erkennen. Folge: sofortige Stilllegung, Vorführung beim TÜV (teuer!) und ein paar Punkte in Flensburg. Ob es das wert ist?


Christian Wirthensohn





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