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Achtung: Die FAQ wurde ersetzt durch die Xedos-Wiki, zu finden unter -> http://wiki.xedos-community.de
Wie auch sonst alles, gibt es für die beliebten Seitenbegrenzungsleuchten klare gesetzliche Regeln, wie diese angebracht werden dürfen. Es gilt gemäß EU-Richtlinie 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 und §51a StVZO:
- Abstand vom Wagenende bis zum Ende der leuchtenden Fläche der Seitenbegrenzungsleuchte: max. 1m
- Abstand von der Wagenfront bis zum Ende der leuchtenden Fläche der Seitenbegrenzungsleuchte: max. 3m
- Abstand von der Fahrband bis zur unteren Kante der Seitenbegrenzungsleuchte: mind. 25cm
- Abstand von der Fahrband bis zur oberen Kante der Seitenbegrenzungsleuchte: max. 1,5m
Vorsicht: der Einbau ganz am unteren Ende des Stoßfängers, wie man es oft sehen kann, ist nicht zulässig (außer vielleicht bei Geländewagen)!
Christian Wirthensohn
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