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Was ist bei Tieferlegung zu beachten?   Zum Seitenanfang

Drei Dinge sind bei einer Tieferlegung zu beachten:
  • Bodenfreiheit: es ist im Gesetz keine festes Maß für die minimale Bodenfreiheit angegeben. Allerdings werden häufig 8cm als Mindest-Bodenfreiheit angenommen, damit so eine Auto zumindest noch kleinste Fahrbahnunebenheiten ohne Schäden (an der Straße) überwinden kann. Je mehr, desto besser.

  • Kennzeichen: die Kennzeichen (Nummernschilder) müssen nach §60 StVZO vorne mindestens 20cm über der Fahrbahn angebracht sein, hinten mindestens 30cm (jeweils Kennzeichen-Unterkante).

  • Beleuchtung: Die Scheinwerfer (Fern- und Abblendlichten) müssen sich nach der Tieferlegung mit dem niedrigsten, leuchtenden Punkt mindestens 50cm über der Fahrbahn befinden. Bei normalen Rücklichtern und Bremslichtern gilt ein Mindestabstand von 35cm zur Fahrbahn, bei Rückfahrscheinwerfern und Nebelschlußleuchten mindestens 25cm (§§5ß, 52a, 53 und 53d StVZO).
Vorsicht: auch wenn der Prüfer nicht nachgemessen hat (Prüfer sind ja auch nur - vergeßliche - Menschen) und die Tieferlegung eingetragen hat, ist die Tieferlegung unzulässig und die Eintragung hinfällig, wenn nur eines der o.g. Maße unterschritten wird und kann eine Stilllegung des Fahrzeug bei einer Polizeikontrolle, aber mindestens eine Mängelkarte zur Folge haben!


Christian Wirthensohn





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