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Achtung: Die FAQ wurde ersetzt durch die Xedos-Wiki, zu finden unter -> http://wiki.xedos-community.de
Gemäß EU-Richtlinie 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 und §50 StVZO gilt:
Kfz mit Scheinwerfern für (Fern- und) Abblendlicht, die mit Gasentladungslichtquellen ausgestattet sind, müssen mit - einer automatischen Leuchtweitenregelung (im Sinne von §50 StVZO)
- einer Scheinwerferreinigungsanlage und
- einer Schaltung versehen sein, die das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt.
Diese Anforderungen gelten auch bei nachträglichen Umrüstungen von bereits im Verkehr befindlichen Fahrzeugen, die nach dem 1. April 2000 umgerüstet werden.
Alleine diese Regelungen würden einer Ausrüstung eines Xedos mit Xenon-Lampen nicht im Wege stehen, sofern man die genannten Details autom. Leuchtweitenregulierung und Scheinwerferreinigungsanlage nachrüsten würde.
Zumindest könnte man damit die vorhandenen Leuchteneinheiten durch Teile eines anderen Autos austauschen, sofern diese Teile zugelassen sind. Oder eben zugelassene Nachrüst-Komplettkits, die jedoch nur für sehr wenige, weit verbreitete Fahrzeugmodelle erhältlich sind. Und das würde natürlich einen erheblichen Umbauaufwand bedeuten, da die originalen Scheinwerfer komplett ersetzt werden müssten. Von der Optik ganz zu schweigen...
Die kostengünstigere Lösung, die vorhandenen H1-Lampen durch passende Xenon-Brenner mit Vorschaltgerät zu ersetzen, hat einen weiteren, rechtlichen Haken:
Leuchteneinheiten werden für eine bestimmte Leuchtmittelart (z.B. H1 oder H4) entwickelt und zugelassen. Und nur so dürfen diese Leuchten verwendet werden.
Baut man nun eine Leuchtmittelart ein, für die die Leuchte nicht zugelassen wurde (z.B. Xenon-Brenner), erlischt automatisch die Betriebserlaubnis der Leuchte (als des Scheinwerfers), damit auch die des gesamten Fahrzeugs und somit der Versicherungsschutz.
Da können dann auch keine noch so tollen Papierchen abhelfen, die immer wieder im Internet angeboten werden und den Anschein der Seriösität erwecken wollen.
Christian Wirthensohn
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