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Alt 16.07.2015, 08:20   #7
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Was heißt besser?

Nein, ganz im Gegenteil. Kein TÜV-Prüfer, der auch nur ansatzweise versteht, was seine Aufgabe ist und der seinen Job vielleicht noch eine Weile machen möchte, wird Dir so eine Bastelei heutzutage noch abnehmen.

Da hilft inzwischen auch kein §21 mehr. Und selbst wenn Du einen wahnsinnigen Prüfer findest, der vielleicht gegen kleine Gefälligkeitszuwendung (umgangssprachlich auch Schmiergeld genannt) das Spiel mitspielt, läufst Du Gefahr, dass Dir ein entsprechend geschulter Polizist bei der nächsten Verkehrskontrolle Dein Auto doch gleich an Ort und Stelle stilllegt...

Ich würd's lassen.

Streng genommen auch schon nicht mehr legal wäre der Einbau eines Xedos-6-Serie-2-Lenkrads samt entsprechendem Airbag. Aber immerhin merkt sowas selbst der fähigste TÜV-Prüfer oder Polizist nicht. Kritischer, weil für Kenner auffälliger, wäre der Einbau eines Lenkrads aus dem Mazda 6 GG - kommt einem Sportlenkrad doch schon sehr nahe und hat immer noch einen Airbag drin, gibt also auch technisch keine Probleme.

Alles andere schreit bei jeder Verkehrskontrolle selbst den inkompetentesten Polizisten quasi lautstark an: hey, kontrolliert mich gründlich, hier gibt's bestimmt noch mehr unzulässige Basteleien zu bestrafen...

Gruß,
Christian
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