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-   -   eBay Verkäufer liefert nicht und man kann es eBay nichtmal melden (https://www.xedos-community.de/showthread.php?t=43590)

-=LuX=- 17.07.2010 10:31

eBay Verkäufer liefert nicht und man kann es eBay nichtmal melden
 
Ich habe mir letzten Monat bei eBay einen Satz Felgen günstig geschossen.
Wohl zu günstg, denn der Verkäufer liefert die Ware nicht.

Nachdem ich nach Auktionsende ein paar Tage nichts gehört hatte, habe ich dem Verkäufer (genauer Verkäuferin) über eBay eine Nachricht geschickt, mit der Bitte, mir doch mitzuteilen, wann die Felgen auf die Reise gehen, weil ich bei Lieferung möglichst zuhause sein möchte.

Darauf kam keine Antwort und ich habe dann noch einmal eine Nachricht geschickt, mit der Frage, mit welchem Paketdienst die Felgen verschickt werden und ob man mir eine Sendungsverfolgungsnummer nennen kann, damit ich den voraussichtlichen Liefertermin dann selbst ermitteln kann.

Daraufhin bekam ich sogar die bisher einzige Antwort, nämlich dass die Felgen in der dann kommenden Woche mit GLS verschickt würden, dann würde ich auch eine Tracking Nummer bekommen.

Diese Woche verstrich natürlich ohne Lieferung.

Ich habe dann die Lieferung verlangt und keine Antwort bekommen.
Letztlich habe ich ein einwöchiges Ultimatum gestellt und angedroht, nach dessen Ablauf bei eBay einen Fall zu melden und weitere geeignete rechtliche Schritte einzuleiten.

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

-=LuX=- 17.07.2010 10:35

Fortsetzung..
 
Nachdem ich bei eBay immer wieder was von Käuferschutz gelesen habe und auch immer wieder gelesen habe, dass man bei Problemen einen Fall bei eBay melden kann, eBay sich dann an den Käufer wendet und ihm 10 Tage Zeit zur einer Stellungnahme gibt usw.. stelle ich nun fest:

Das geht technisch überhaupt garnicht!

Wenn man das versucht und mit PayPal bezahlt hat (was aus Käuferschutzgründen ja immer empfohlen wird), wird man unmittelbar an PayPal weitergeleitet.

Und da geht es nur noch um Rückerstattung des Kaufpreises, um nichts sonst.

Nach bestimmt einer Stunde des probierens habe ich dann eine Möglichkeit gefunden, eBay überhaupt "ein Problem" zu melden.

Man wühlt sich dann durch das Menü und findet mit etwas Glück dann tatsächlich eine Möglichkeit dafür.

Aber für das Problem gibt es keine Auswahlmöglichkeit.

Ich habe dann einfach eine nicht ganz richtige Möglichkeit gewählt, um überhaupt eine Nachricht loszuwerden.;)

Dann soll man letztlich das Problem ausführlich schildern und bekommt eine Eingabemaske angeboten, wo man für die ausführliche Schilderung dann genau 100 Zeichen zur Verfügung hat (um zu kommentieren, ob einem eine Hilfe Seite geholfen hat, hat man übrigens 700 Zeichen zur Verfügung).

Ach ja, man muss dann auch angeben, ob man den Verkäufer denn bereits angerufen hat um das Problem zu klären.

Das musste ich natürlich verneinen, aber ich hatte keinen Platz um das zu begründen. Denn ich habe zwar die Kontaktdaten angefordert und auch prompt bekommen, aber da ist weder eine eMail Adresse, noch eine Telefonnummer dabei. Nur Name und Anschrift.

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

nordfly 17.07.2010 10:38

Gibt aus meiner Sicht noch 2 Möglichkeiten die du tun kannst:
1. den Verkäufer telefonisch kontaktieren & zur Rede stellen, falls nr. vorhanden
2. falls du die Sache per PAYPAL bezahlt hast, (was ich ab 100 EUro grundsätzlich bevorzuge) dann kannst du Käuferschutz beantragen. Bzw. melden dass der Artikel nicht versendet wird...

ALLES GUTE!

-=LuX=- 17.07.2010 10:53

Man kann bei eBay (angeblich) Verstöße gegen die eBay Grundsätze melden.

Einer dieser Grunsätze ist:

Zitat:

Unser Grundsatz
Der Verkäufer muss in der Lage sein, dem Käufer die angebotene Ware unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen (§9 Abs. 4 der eBay-AGB). Dies gilt grundsätzlich auch für Verträge, die die Lieferung einer noch vom Verkäufer herzustellenden Sache zum Inhalt haben (sog. Werklieferungsverträge).
Zitat:

AGB §9 Angebotsformate und allgemeine Regeln
4 Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen. Ausnahmen von dieser Verpflichtung finden Sie im Grundsatz für Lieferzeiten.
Zitat:

In diesen Fällen darf der Verkäufer eine längere Lieferfrist vereinbaren:
  • Vorabverkauf von Büchern, Musik, Filmen, DVDs, PC- & Videospielen und Münzen (Vorbestellungen)
  • Werklieferungsverträge über Sonder- oder Einzelanfertigungen
  • Kaufverträge über Möbel

Zitat:

Welche Voraussetzungen muss ein Verkäufer erfüllen, damit er längere Lieferzeiten anbieten darf?


Ein Verkäufer muss die folgenden Voraussetzungen erfüllen, damit er längere Lieferzeiten in Anspruch nehmen darf:
  • Der Verkäufer ist eBay PowerSeller oder
  • Geprüftes Mitglied oder
  • länger als 500 Tage bei eBay angemeldet und hat mehr als 500 Bewertungen, von denen mindestens 98 % positiv sind.

Diese Voraussetzungen treffen alle nicht zu und damit ist das ein klarer Verstoß gegen eBay Grundsätze!

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

-=LuX=- 17.07.2010 11:01

Fortsetzung..
 
eBay schreibt aber auch:

Zitat:

Verstoß gegen unsere Grundsätze
Ein Verstoß gegen unseren Grundsatz kann eine oder mehrere der folgenden Konsequenzen nach sich ziehen:
  • Löschung von aktiven (und bereits beendeten) Angeboten und Suchanzeigen
  • Einschränkung der Nutzung des eBay-Marktplatzes (d.h. Kaufen, Bieten oder Verkaufen ist nicht mehr möglich)
  • Vorläufiger oder endgültiger Ausschluss vom eBay-Marktplatz
  • Einbehalt von eBay-Gebühren für gelöschte Angebote
  • Verlust des PowerSeller-Status

Zitat:

Hinweis: Die Entscheidung, ob ein Verstoß gegen unsere Grundsätze vorliegt, liegt allein bei eBay. Sie können sicher sein, dass wir jede Meldung eines Verstoßes gegen unsere Grundsätze gewissenhaft prüfen.
Das klingt ja alles noch ganz positiv, aber jetzt kommts...

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

nordfly 17.07.2010 11:08

Ich kenne das bereits...
LEIDER hat Ebay keinen guten Service für Streitschlichtungen - und Probleme mit Verkäufern.
Eigentlich kann man sich glücklich schätzen in so einem Fall Paypal genutzt zu haben, dann hat man wenigstens die Aussicht auf Rückzahlung.

Habe selbst vor ca. 5 Jahren für meinen Bruder ne Grafikkarte erworben, (ohne Paypal) diese kam nie an. Es gab auch damals schon keine eindeutige Fehlermelde-Möglichkeit bei Ebay.
Da sollten sie lieber was tun, anstatt vor 1 Jahr mit dieser dämlichen BETA Version die ganze Optik zu ändern, wo keiner mehr durchblickt...

-=LuX=- 17.07.2010 11:18

Fortsetzung..
 
Zitat:

Verstöße beim Verkaufen
  • Bieten auf eigene Artikel
  • Nichtliefern eines bezahlten Artikels
  • Angebote für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay
  • Umgehung von Gebühren

ABER

Zitat:

Fälle, die wir nicht untersuchen
Der Verkäufer antwortet nicht auf meine E-Mails, erkennt meine gültige Transaktion nicht an oder hat den Artikel bereits anderweitig verkauft.

eBay ist kein Gericht und kann einen Verkäufer nicht zwingen, seinen Artikel ordnungsgemäß zu verkaufen. Hinterlassen Sie eine entsprechende Bewertung über den widerwilligen Verkäufer, um andere Käufer zu warnen. Außerdem können Sie nach geltender Rechtslage u.U. rechtliche Schritte gegen den Verkäufer einleiten.
Hätte das jemand erwartet? Ich jedenfalls nicht.

Das ist ein ganz klares Statement. Ebay interessiert sowas einen Sch*******k. Deshalb hat man auch technisch garnicht die Möglichkeit eBay darüber überhaupt zu informieren.

Fortsetzung im nächsten Beitrag..

-=LuX=- 17.07.2010 11:39

Fortsetzung..
 
Wenn man ein Angebot abgibt, wird man freundlich darauf hingeweisen, dass man ein rechtsverbindliches Geschäft eingeht.

Verkäufer können bei eBay offensichtlich machen was sie wollen.
Das regelt sich dann schon über die Bewertungen der Käufer. Das wars, keine Sanktionen bei Rechtsverstößen.

eBay listet sowas sogar auch als Verstoß gegen eBay Grundsätze auf, bei denen man angeblich Sanktionen ausübt.

Ich will aber die Ware, ich habe einen Rechtsanspruch.
Was kann ich tun?

Auch hier hat eBay einen Rat:

Zitat:

Rechtliche Informationen für Käufer
4. Der Verkäufer liefert den Kaufgegenstand nicht. Was kann ich tun?

Der Verkäufer ist mit dem Abschluss des Kaufvertrages nach § 433 Abs. 1 BGB verpflichtet, Ihnen die Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben.

Sollte der Verkäufer die Ware nicht liefern, versuchen Sie bitte zunächst mit dem Verkäufer in Kontakt zu treten und das Problem zu lösen. Wenn der Verkäufer auf Ihre Anfragen nicht reagiert oder ohne nachvollziehbaren Grund den Versand der Ware verzögert, können Sie ihm eine Frist setzen, innerhalb der er den Artikel zu liefern hat.
Die Fristsetzung kann zwar per E-Mail erfolgen, um im Streitfall eine Fristsetzung beweisen zu können, bietet es sich jedoch an, das Schreiben z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu versenden.

Liefert der Verkäufer innerhalb der Frist nicht, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Den Rücktritt sollten Sie klar und eindeutig gegenüber dem Verkäufer erklären. Um dies im Streitfall beweisen zu können, empfiehlt es sich, dies schriftlich zu tun und die Rücktrittserklärung z.B. per Einschreiben mit Rückschein an den Verkäufer zu schicken. Empfehlenswert ist es auch, den Verkäufer zugleich aufzufordern, den Kaufpreis zurückzuzahlen, wenn dieser von Ihnen schon bezahlt wurde.

Unter Umständen können sie zusätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz geltend machen, beispielsweise wenn Sie aufgrund der Nichtlieferung des Verkäufers gezwungen waren, einen teureren Ersatzgegenstand zu kaufen.

Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen. Wenden Sie sich bei Fragen dazu bitte an einen Anwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.
"Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, den Verkäufer auf Herausgabe der Ware zu verklagen."

Ja ne, is klar..
Was hat das wohl für eine Aussicht auf Erfolg. Abgesehen davon, dass, bevor ein Richter das überhaupt liest, die PayPal Gewährleistungsfrist längst abgelaufen ist.

Für mich ist das, was so ein Verkäufer macht, Betrug. Das Nicht Liefern ist klar motiviert und absichtlich.

Also müsste man den Verkäufer auch anzeigen können.
Ich denke, wenn man das versuchen würde, würde man bei der Polizei ausgelacht.

Für mich ist das alle neu, hätte ich so nicht erwartet.

Fazit, im besten Fall bekommt man sein Geld zurück. Narrenfreiheit für unseriöse Verkäufer.

Schönes Wochenende
Jürgen"

-=LuX=- 17.07.2010 11:45

Zitat:

Zitat von nordfly (Beitrag 100712)
1. den Verkäufer telefonisch kontaktieren & zur Rede stellen, falls nr. vorhanden

Eben, eBay verlangt das ja sogar von mir, dass ich den Verkäufer anrufe.
Übermittelt mir aber keine Telefonnummer.

Ich kann ja über eBay mal dem Verkäufer eine Nachricht schicken, dass er mir seine Telefonnummer geben soll, damit ich ihn beschimpfen kann.

Immerhin weiß ich jetzt genau wo das ist.
Wenn das hier in der Nähe wäre, würde ich direkt mit ein paar Leuten hinfahren und die Herausgabe fordern. Aber das sind 320km, und ich habe keinen Bock für so eine Aktion mit fragwürdigem Ausgang 630km zu fahren.

Gruß
Jürgen

Littelsix 17.07.2010 12:21

Moin,

alles bekannte Dinge. Ebay kann (und will) nichts gegen Bertrüger dieser Art unternehmen.
Ebay ist nur die Plattform für Verkäufe, den Kaufervertrag hast du mit dem Verkäufer nicht mit Ebay.
Wenn du schon bezahlt hast dann kann ich dir raten geh nicht gleich zum Anwalt, der will auch nur Geld. Druck den gesamten E-Mailverkehr aus inkl. Kaufvertrag und gehr zur Polizei. Erstatte Anzeige, entweder gegen "Unbekannt" - dann sucht die Staatsanwaltschaft den Verkäufer - Fall wird ermittelt und geklärt evt. du als Zeuge vor gericht. Wenn Verkäufer schuldig dann kannst du über Zivilrechtsverfahren dein Geld/Ware einklagen. Vorteil du kann nicht wegen falscher Verdächtigung belangt werden. Nachteil: kann dauern. Oder : du erstattest bei der Polizei anzeige gegen den Verkäufer, Staatsanwalt ermittel gegen den, evt. Gerichtsverhandlung (Du mit Anwalt) als Kläger, Ergebiss du bekommst Ware/Geld zugesprochen oder nicht wenn es der wahre Verkäufer ist.

Ich würde ersteres nehmen, heute noch und keine E-Mail etc. an und über EBAY schreiben. Oder die Sache vergessen, den Typen davon kommen lassen, schlechte Bewertung geben und mich beruhigen. Anders geht es nicht.

LittelSix

PS: Ich bin für (Schlauen-)Kampf!


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