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Dino_72 15.05.2018 19:04

US Standicht beim Xedos 9 FL
 
Hallo zusammen, vielleicht hat ja jemand hier Ahnung oder es schon mal eingebaut.
Wie kann ich beim Xedos 9 FL das gelbe Feld in den Hauptscheinwerfern beleuchten.Ich habe das in einem Prospekt aus Kanada gesehen und ich finde das cool.
Frage ist: Darf ich das überhaupt?
Theoretisch leuchten die ja dann zur Seite, so wie seitliches Standlicht. Das ist nicht verboten in Deutschland. Auch wenn es orange ist.
Aber kommt das Licht auch nach vorne? Wenn ja, dann ist das hier in Deutschland wieder nicht erlaubt.
Und wie bekomme ich die vorderen Scheinwerfer ausgebaut? Muss dafür der vordere Stoßfänger ab?

Danke im voraus..
Gruß

Dirk

wirthensohn 15.05.2018 21:31

Dass ich nicht weiß, wie man diese Leuchten in Betrieb nehmen kann, habe ich Dir ja schon mal gesagt. Aber das...

Zitat:

Zitat von Dino_72 (Beitrag 146078)
Frage ist: Darf ich das überhaupt?

...kann ich Dir beantworten, wenn Du schon so direkt fragst: Nein, das darfst Du nicht.

Hintergrund: diese Leuchteneinheiten (=Scheinwerfer) sind gemäß europäischer Betriebsgenehmigung des Xedos 9 genau so und *nur so* abgenommen und zugelassen, wie sie original sind. Also zwar mit den vorhandenen gelben Flächen, aber eben ohne Funktion, ohne Leuchtmittel und ohne einfache Möglichkeit zur Inbetriebnahme. Wenn Du nun diese gelben Teile zum Leuchten bringst - egal wie - erlischt die Betriebsgenehmigung der Leuchteneinheiten (weil sie ja verändert wurden und nicht mehr der Zulassung entsprechen) und damit erlischt automatisch auch die Betriebsgenehmigung des gesamten Autos, das dadurch nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.

Das hat dann auch überhaupt nichts mehr damit zu tun, ob grundsätzlich gelb zur Seite leuchtende Leuchten zulässig sind oder nicht. Das ist an sich ja der Fall - aber eben nur mit zugelassenen, nicht veränderten Leuchten.

Du darfst also gelbe Seitenmarkierungsleuchten mit E-Zulassung beispielsweise seitlich in die Stoßfänger einbauen. Du darfst aber eben nicht die gleiche Funktion herstellen, in dem Du dafür nicht zugelassene Leuchten modifizierst.

Eine ganz andere Frage ist hierbei natürlich: wird das jemals irgendwer bemerken und wird es eine Stilllegung oder Strafe dafür geben? Möglicherweise nein. Genau so, wie selbst ein noch so aufmerksamer TÜV-Prüfer auch bei mir noch nie die bei all meinen X9 als Schlusslicht zweckentfremdeten Nebelschlussleuchten jemals bemägelt hat. Eben, weil es schlicht original aussieht ;)

Grüße,
Christian

Dino_72 16.05.2018 19:22

Seitenmarkierungsleuchten
 
....mmh schade danke für die Info. Alles was ich gut finde darf ich nicht.....:(

Und zugelassene Seitenmarkierungsleuchten in den Stoßfänger einbauen, sieht glaub ich eher suboptimal aus.
Dadurch wird die ganze Optik hinfällig...

Also lass ich es sein.

Ich denke dann kann ich auch nicht die Scheinwerfer nehmen die ich in der bucht aus Kanada gesehen habe.

:cry::cry::cry:

Mazda RX-7 SA 20.05.2018 15:50

Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 146079)
Hintergrund: diese Leuchteneinheiten (=Scheinwerfer) sind gemäß europäischer Betriebsgenehmigung des Xedos 9 genau so und *nur so* abgenommen und zugelassen, wie sie original sind. Also zwar mit den vorhandenen gelben Flächen, aber eben ohne Funktion, ohne Leuchtmittel und ohne einfache Möglichkeit zur Inbetriebnahme. Wenn Du nun diese gelben Teile zum Leuchten bringst - egal wie - erlischt die Betriebsgenehmigung der Leuchteneinheiten (weil sie ja verändert wurden und nicht mehr der Zulassung entsprechen) und damit erlischt automatisch auch die Betriebsgenehmigung des gesamten Autos, das dadurch nicht mehr im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden darf.

Juristisch (z.b. vor Gericht) ist das natürlich korrekt.
Wir haben es halt der EU-Regelwut zu verdanken, dass "alles" zugelassen sein muss. Eine reine Erfüllung der technischen Anforderungen (was die E-Zulassung ja macht) reicht leider nicht....

Wenn Veränderungen aber prinzipiell die technischen Anforderungen erfüllen und es nur an der Zulassung "scheitert" wird:
1.) es keinem auffallen (außer jemand weiß dass es Original anders ist)
2.) einem keiner grobe Fahrlässigkeit vorwerfen können

Also würde ich sowas machen. Habe ich auch bereits: 4 Rückleuchten bei MPS und X9 sowie Xenon auf BiXenon beim MPS.


Zitat:

Zitat von wirthensohn (Beitrag 146079)
Eine ganz andere Frage ist hierbei natürlich: wird das jemals irgendwer bemerken und wird es eine Stilllegung oder Strafe dafür geben? Möglicherweise nein. Genau so, wie selbst ein noch so aufmerksamer TÜV-Prüfer auch bei mir noch nie die bei all meinen X9 als Schlusslicht zweckentfremdeten Nebelschlussleuchten jemals bemägelt hat. Eben, weil es schlicht original aussieht ;)

Genau! Und das liegt auch daran, dass es keine "blumpe" Veränderung ist. Sondern es wird nur eine bereits vorbereitete Funktion aktiviert.

Das bringt mich zum nächsten Punkt.
Wir wissen ja gar nicht, was genau bei solchen Leuchten in der Zulassung enthalten ist. Es ist klar, dass mindestens das was im Auslieferungszustand "funktioniert" zugelassen sein muss.
Aber wer sagt denn, dass Mazda nicht "alles" in der Zulassung prüfen hat lassen und später entschieden hat etwas für den deutschen/europäischen Markt weg zu lassen? Kann ja sein....


Zitat:

Zitat von Dino_72 (Beitrag 146080)
Ich denke dann kann ich auch nicht die Scheinwerfer nehmen die ich in der bucht aus Kanada gesehen habe.

Wenn bei euch diese Seitenmarkierungsleuchten grundsätzlich zulässig sind, würde ich solche SW einbauen.
Für mich persönlich überlege ich eher, diese Leuchten zu schwärzen oder ganz entfernen.


Zitat:

Zitat von Dino_72 (Beitrag 146078)
Und wie bekomme ich die vorderen Scheinwerfer ausgebaut? Muss dafür der vordere Stoßfänger ab?

Ja, dazu muss die Stoßstange ausgebaut werden.


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