Hallo Sepp,
Zitat:
Das zeugt von absoluter Inkompetenz. Da nutzt das herzlich wenig, daß Die das Geld zurückgezahlt haben. Schließlich haben die das Ziel weit verfehlt.
|
Da magst Du ja Recht haben, ich hatte damals vorsorglich einen Anwalt befragt der mir die Auskunft gab das ich ganz schlechte Karten hätte.
Der Fehler lag bei mir! Ich hab nur den Auftrag erteilt TÜV-Abnahme. Das hätte dazu geführt das ATU auf Ihr Geld hätte bestehen können!
In Zukunft werde ich in solchen Fällen den genauen Umfang der Arbeiten vorgeben.
Deshalb mein Kommentar ""Kulant"
Schönen Tag,
euer Karle_Moik