Zitat:
Zitat von -=LuX=-
Geht das tatsächlich im konkreten Fall gegen Unbekannt? Um nicht als Kläger, sondern Zeige aufzutreten? Ich weiß ja, wer der Verkäufer ist.
Ich hätte erwartet, dass ich auch "nur" Zeuge bin, wenn ich gegen eine konkrete Person Anzeige erstatte.
GrußJürgen
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Moin,
ich hatte vor 5 Jahren bei Ebay ein paar "original japanische" Prospekte ersteigert. Der Verkäufer hat sich die Frechheit erlaubt mir ein CD mit Kopien dieser Originale zu schicken.
Ich habe eine befreundete, damal noch angehende, Anwältin gefragt was ich tun soll.
Die gab mir den Tip mit der Anzeige gegen unbekannt. Natürlich hatte ich einen Namen aber natürlich konnte ich wissen ob dieser echt ist. Wenn in diesem Verfahren eine Schult festgestellt wird dann kannst du auf der Basis einen Zivlprozess anstreben.
Das ganze hat ne Weile gedauert und ich hatte öfter mal Post von der Staatsanwaltschaft.
Ich wurde dann als Zeuge geladen und habe das auch bezahlt bekommen. Was aus dem Fall geworden ist weiß ich nicht, hatte Käuferschutz von Ebay noch nebenbei laufen lassen, bekam den Kaufpreis minus 25Euro. Der Zeugenausflug nach München, einfache Fahrt 550km, Hotelkosten usw. wurden vom Gericht bezahlt (muss dann später auch der Verlierer (Staat oder Angeklagter) tragen).Der Typ hatte noch mehr Leute betrogen, waren etliche Zeugen da.
Zuletzt habe ich noch die CD wiederbekommen, war ja ein Beweismittel.
Kopier deine Unterlagen und geh zur Polizei, erkläre den Sachverhalt und sage was du möchtest.
LittelSix
PS: Stell dir vor dein Auto wurde zerkratzt, ein Nachbar hat den Täter gesehen. Du zeigst den Typen auf Grund der Zeugenaussage an. Es kommt zur Verhandlung und es stellt sich heraus das sich dein Nachbar verkuckt hat. Hast du richtig Pech gehabt - trägst alle Kosten.
Oder Anzeige gegen Unbekannt und den Nachbarn als Zeugen angeben. Dann muss ermittelt werden. Wenn in dem Prozess ein Schuldiger ermittelt und festgestellt wird, dann kannst du auf dem Zivilrechtsweg deine Kosten einklagen.
Selbe Prinzip. Ich hoffe das war verständlich.