Zitat:
Zitat von w00lf
Hier mal ein kleiner Auszug aus der STVO Österreich:
"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang."
mfg, Wolfgang
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Wer weiß wie viele Verordnungen es gibt, wo "Zum-Stillstand-Bringen" definiert ist. Ich gebe mich damit noch nicht zufrieden.. *ggg*
Das ist wegen einer Definitionsmöglichkeit immer noch nicht sicher.
Ich bin aber sicher, dass dieser Begriff "Zum-Stillstand-Bringen" irgendwo nochmal ganz klar definiert ist.
Gruß
Jürgen