Was soll an der Definition unklar sein? Verstehe ich nicht. "Zum Stillstand bringen" kann doch nur eines heißen, und zwar dass das Fahrzeug komplett still steht.
Und in diesem Zusammenhang:
Zitat:
Zitat von w00lf
"Das Zum-Stillstand-Bringen eines Fahrzeuges, ausgenommen eines Schienenfahrzeuges in Haltestellen, aus welchem Grund immer, insbesondere auch in Befolgung eines gesetzlichen Gebotes, gilt als Verzicht auf den Vorrang."
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ist es dann auch irgendwie klar, dass er seinen Vorrang verliert, wenn er an der Stoptafel steht. Zumindest meiner Interpretation des Gesetzestextes nach.
mfg, Wolfgang