Zitat:
Zitat von w00lf
Was soll an der Definition unklar sein? Verstehe ich nicht. "Zum Stillstand bringen" kann doch nur eines heißen, und zwar dass das Fahrzeug komplett still steht.
Und in diesem Zusammenhang:
ist es dann auch irgendwie klar, dass er seinen Vorrang verliert, wenn er an der Stoptafel steht. Zumindest meiner Interpretation des Gesetzestextes nach.
mfg, Wolfgang
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Nö, solange in Israel geernteter Spargel in Deutschland als "Deutscher Spargel" verkauft werden darf, wenn er in Deutschland
gewaschen wurde - kein Witz - ist ein Begriff in einem Gesetzestext noch lange nicht das, was "normale" Bürger darunter verstehen. Im Falle des Spargels ist das sogar eine offensichtliche Irreführung.
Begriffe in Gesetzestexten sind in der Regel irgendwo definiert. Und das nicht immer im Sinne des normalen Sprachgebrauchs.
"Zum-Stillstand-Bringen" kann irgendwo ganz speziell definiert sein. Wie Du schon sagst, Du interpretierst diese Aussage. Und damit ist man bei Gesetzestexten in der Regel schon verloren.
Gruß
Jürgen