Zitat:
Zitat von -=LuX=-
"Zum-Stillstand-Bringen" kann irgendwo ganz speziell definiert sein.
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Das zum Stillstandbringen des Fahrzeuges ist nirgends definiert, allerdings ist der Begriff "Anhalten" als das erzwungene Zum-Stillstand-Bringen (z.B. durch ein Stopzeichen) des Fahrzeuges definiert.
Und selten verwendet man Begriffe, die missverstanden werden könnten, zur Definition anderer Begriffe. Zumindest im Gesetzestext, den schreibt ja nicht irgendjemand, sondern Menschen, deren Job es ist, Dinge zu formulieren.
Und "Zum-Stillstand-Bringen" ist beileibe kein Begriff, der missverstanden werden kann.
mfg, Wolfgang
PS: das mit dem Spargel ist echt traurig. So weit sind wir schon.
Naja, ist eben billiger im Ausland.