Zitat:
Zitat von -=LuX=-
Es wäre auch wirklich gefährlich, wenn das Anhalten per se als Vorrangsverzicht vom Wartepflichtigen angenommen werden müsste.
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Tja was soll ich sagen, so hab ich es gelernt... Wer steht, wird weiterhin stehenbleiben (müssen).
Klingt jetzt egoistisch, aber ich sehe das ganze auch immer aus wirtschaftlicher Sicht, warum sollten in gewissen Situationen zwei Autos stehen, wenn es auch möglich wäre, dass nur einer stehn muss und der andere seinen Schwung nutzen kann. Aber das ist jetzt zu generell gesehen.
Du hast schon Recht und so wies im Text steht ist es auch, es muss dem Wartepflichtigen eindeutig gezeigt werden, dass man stehen bleibt. Aber ums dann wieder ganz genau zu sehen (ad Definition von zum Stillstand bringen) würde ich gerne die Definiton von "eindeutig erkennbar" lesen, bevor ich das vergesse was ich in der Fahrschule gelernt habe.
Ansonsten ist in dem Text alles so wie ich es gesagt habe, wer stehnbleibt verliert den Vorrang. Das entspricht immer noch dem, dass der, der am Stopschild stehen bleiben muss, den Vorrang abgibt.
Aber bevor ich hier als uneinsichtig gelte, will ich betonen, dass das meine Sicht der Dinge und meine INTERPRETATION des Gesetzestextes ist. Ich will nicht behaupten, dass dem wirklich so ist. Nur ich lese genau das heraus.
Problem bei der Sache ist eben, dass es sein kann, dass der andere das anders sieht. Aber in so einem unverhofften Fall wäre dann ja immer noch die Polizei oder im Endeffekt der Richter, der der die Sache dann aufklärt.
Und ganz unrichtig liege ich mit meiner Theorie nicht, deshalb kann ich auch keine alleinige Schuld bekommen.
Ich könnte natürlich allerdings solange ich nicht weiß wie es in Ö wirklich aussieht, einfach nachgeben und den am Stopschild den Vorrang geben um so eine Situation überhaupt zu verhindern. Das werde ich auch tun, aber trotzdem werde ich bei nächster Gelegenheit zum Fahrlehrer meines Vertrauens oder zur Polizei gehen und das erfragen.
Ich will es einfach wissen. Stay tuned.
mfg, Wolfgang