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Zitat von w00lf
Ach ja und was das betrifft, kurioserweise kann es diese Regelung geben und es gibt sie ja auch.
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Ich meinte nicht die Regelung mit dem freiwilligen Vorrangverzicht, die macht ja Sinn. Ich meinte, dass es keine Regel geben kann, die automatisch einen Vorrangverzicht impliziert, nur weil man angehalten hat.
Die gibt es faktisch nicht, da man den etwas holperigen Text in der StV0 dann ja durch eine Erläuterung wieder klarstellt. Anhalten bedeutet eben nicht ohne Weiteres Vorrangverzicht.
Wenn es das wirklich gäbe, wären die österreichischen Gerichte wahrscheinlich ausschließlich mit Verkehrssachen überlastet. Außerdem wäre das eine sehr gute Spielwiese für Leute, die absichtlich Unfälle provozieren, um die Versicherungssumme zu kassieren.
Aber es ist schon so. Wenn man Zeichen gibt, muss man besonders vorsichtig sein. Und wenn man welche bekommt, dann erst Recht. Hinterher heißt es sonst womöglich. "Ich hab mich doch nur am Ohr gekratzt".
@Ralf
Tatsächtlich kennen ja die Juristen den Begriff des "Betriebsrisikos". Ein Auto z.B. ist schon ein Risiko, sobald es in Betrieb ist, woraus sich u.U. alleine schon eine Mitschuld abnleiten lässt, wenn etwas passiert.
Gruß
Jürgen