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@GIFT2: es handelt sich bei einer anderen, insbesondere bei einer individuell angefertigten Auspuffanlage um eine technische Änderung. Du baust hier Komponenten ans Auto, die nicht Bestandteil der allgemeinen Betriebsgenehmigung (ABG, also die erste "Vollabnahme" zu Zulassung des Fahrzeugmodells für den Straßenverkehr vor Markteinführung) ist. Und das muss auf Rechtmäßigkeit, Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und Sicherheit geprüft werden.
Das hat rein gar nichts mit der gerne immer wieder am Stammtisch unterstellten Abzocke oder staatlicher Einnahmesicherung zu tun, sondern ist ein ebenso logischer wie einfacher Grundsatz: alles, was von der allgemeinen Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs abweichen montiert wird, muss entweder über eine allgemeine Betriebserlaubnis (ABE, also eine allgemeine Zulassung) verfügen oder eben von einem zugelassenen Prüfer abgesegnet werden.
Es gibt Lautstärke-, Anbau- und Sicherheitsvorschriften für Abgasanlagen und deren Einhaltung muss geprüft werden, bevor die Anlage im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden darf. Ganz simpel und einfach.
Ein Auto mit einem Flugzeug zu vergleichen, ist aber schon mehr als gewagt...
Gruß,
Christian
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