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@x9 millercycle: Du willst damit jetzt nicht ernsthaft andeuten, dass heute immer noch kein Problem ist, was Du 1997, also vor 13 Jahren, hingekriegt hast? Schon mal überlegt, dass sich gesetzliche Regelungen, Grenzwerte und Bestimmungen ständig verschärfen?
Ich habe 1997 auch mega-breit überstehende Felgen mit extrem schräg stehenden Reifenflanken auf meinem 323 BG problemlos durch den TÜV gekriegt. Mit solchen Rädern würde Dich heutzutage selbst der lockerste Prüfer sofort wieder vom Hof schicken oder erst gar nicht mehr davon weg fahren lassen...
Gruß,
Christian
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