Zitat:
Zitat von Streethawk
...Dann zum Anwalt und einklagen.
Du hast ein halbes Jahr Gewährleistung ohne Beweislastumkehr, es sei denn Du hast im Kundenauftrag gekauft.
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Kann ich nur zustimmen....Aber stell dich auf eine langwierige Angelegenheit ein, wenn der Händler nicht kooperativ ist.
Mein Bruder macht gerade das selbe durch.
(X6 - Festgestellter Motorschaden 3 Wochen nach Kauf beim Händler.)
Der Kauf ist mittlerweile über 1 Jahr her und die Kosten haben sich angehäuft (Werkstatt, Stellgebühren, Anwalt,...) Kosten wurden alle eingeklagt und nun scheint es das es auf eine Zwangsvollstreckung hinausläuft, da weder Händler noch ein Anwalt der Gegenseite zum Gerichtstermin erschien.
Wünsche dir in jedem Fall viel Glück, und vor allem Geduld....
Gruß Stefan