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Alt 03.10.2010, 07:50   #12
MaKe
Gast
 
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Also, wenn Du einen Anwalt beauftragt hast, die Sache zu übernehmen, dann hast Du für ihn ja eine Vollmacht unterschrieben, die er die vorgelegt bzw. zugeschickt hat. So eine Art Vertrag zwischen Dir und dem Anwalt.
Normalerweise solltest Du auch zumindest eine Kopie davon haben, z.B. damit Du später prüfen kannst, für was genau Dein Anwalt die Vollmacht hat.


Falls Du ihn nur angerufen hast und er Dir keine Vollmacht geschickt bzw. Du sie nicht zurückgeschickt hast - weil Du in GR warst oder warum auch immer - dann besteht kein Geschäftsverhältnis zwischen Dir und dem Anwalt und er wird auch nichts unternehmen.


Aber, zur Beruhigung: die Fälle mit "mit Vollgas ins Krankenhaus, die Frau bekommt ein Kind", die gibt es vor allem im Film. In der Realität läuft das Ganze doch meistens eher "gemütlich" und in einem Zeitraum über viele Stunden ab, sodaß es kein Problem sein sollte, mit dem Krankenwagen ins KH zu kommen, das wird dann normalerweise auch von der Krankenversicherung bezahlt.

Gruß
MaKe
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