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Alt 14.10.2010, 14:02   #7
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Das ist aber doof.

Bei uns ist das so, dass ein Auto, das mindestens 30 Jahre alt und in zeitgenössischem, originalem und erhaltenswertem Zustand ist, als Oldtimer zugelassen werden kann. Zu erkennen ist das am "H" (Historisches Fahrzeug), das auf dem Kennzeichen der Buchstaben-/Ziffern-Kombination hinzugefügt wird. Die KFZ-Steuer beträgt dann pauschal rund 190 Euro jährlich, völlig egal, wie hubraum- und leistungsstark der Motor ist, wieviel Abgase er hinten rauswirft oder wieviel CO2 er von sich gibt.

Die Versicherung ist bei uns dann allerdings auch so eine Sache. Die meisten Versicherer bieten besondere Konditionen für Oldtimer.

Gruß,
Christian
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