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Alt 10.11.2010, 20:22   #6
Neudi1988
Gast
 
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Böse

Herrlich dass der Gute auch noch online war um kurz vor 21:00 Uhr. Da das Thema einen echt provokanten Titel hat und seit heute Nachmittag 99 Hits drauf stehen, gehe ich einfach mal davon aus dass er hier auch mal reingespickelt hat.

Und wie erwartet kein Wort.

Wie ehrlos ist das denn?! Da überleg ich mir sogar einfach aus Prinzip den Stress zu machen und eben doch mal beim Rechtsanwalt anzuklopfen. Rechtlich gesehen (hatte ich im Studium) ist es nämlich so, dass ein nicht eingehaltener Kaufvertrag seitens des Lieferanten zur Nachbesserung verpflichtet.

Wenn ich jetzt also vergleichbare Ware (die Stabis von Peter) kaufe und das zu einem höheren Preis, dann muss der feine Herr nämlich diesen Preis bezahlen weil er unfähig war mich zu beliefern.

Denkst du so weit überhaupt?? Selbst wenn ich für die genau gleichen Stabis jetzt 100 Euro pro Stück zahlen würde, DU wärst in der Pflicht! Da fall ich doch vom Glauben ab.

Und @Woolf und Rest: Würde mir künftige Bestellungen immer zwei Mal überlegen. Schließlich weiß man ja nie, ob er mit eurer Kohle eines Tages auch was besseres anzufangen weiß als sich an Verträge zu halten. Tzzz...
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