Zitat:
Zitat von Christian Lenz
So nebenbei habe ich den Eindruck, dass Ihr den kleinen Unterschied zwischen Privatverkäufer und Händler berücksichtigen müsst. Der Händler muss noch Gebrauchtwagengarantie geben.
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Stimmt nicht, er *muss* keine Gebrauchtwagengarantie geben. Gebrauchtwagengarantie ist eine rein freiwillige Leistung, die der Gebrauchtwagenhändler entweder als zusätzlichen Kaufanreiz auf seine Kosten oben drauf legen *kann* oder aber der Käufer zahlt für die Garantie extra.
Das Einzige, was der Gebrauchtwagenhändler geben *muss*, ist die gesetzliche Gewährleistung. Alleine dafür muss der Gebrauchtwagenhändler schon ein paar Euro Gewinn am Verkauf übrig haben, um nicht Gefahr zu laufen, mit jedem Verkauf ein Minusgeschäft zu machen.
Dennoch ist ein großer Unterschied zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistung und freiwilligen Garantieleistungen.
Gruß,
Christian