Auch wenn es die überzeugten Benutzer illegaler Xenon-Basteleien nicht interessieren wird: doch, es blendet. Jürgen (-=LuX=-) hat es sehr zutreffend beschrieben. Es blendet auf jeden Fall, auch wenn es richtig eingestellt ist. Es hat einen sehr guten Grund, dass der Gesetzgeber die automatische Leuchtweitenregulierung vorschreibt. Ich kann das beim Benz sehr schön beobachten, wie die Leuchtweitenregulierung beim Fahren ständig die Scheinwerfer nachführt, damit das extrem grelle Licht den Gegenverkehr nicht blendet.
Hier mal nackte Fakten: Halogenlicht liefert einen Lichtstrom von gerade mal 1100 Lumen (HB4) bis 1500 Lumen (H7), Xenon dagegen satte 3200 Lumen. Das ist folglich weit mehr als der doppelte Lichtstrom.
Wer glaubt, dass das Licht dennoch nicht blendet, zumal obendrein auch noch Xenon-Brenner in konstruktiv dafür nicht vorgesehenen und ungeeigneten Scheinwerfern mit völlig anderen Leuchteigenschaften und Lichtverteilungen betrieben werden, der irrt. Ich erlebe täglich leider das Gegenteil.
Und ich bleibe bei meiner mehrfach vertretenen Meinung: wer es einfach doch macht, trotz klarer Illegalität und sich beharrlich einredet, dass es den Gegenverkehr ganz sicher nicht blendet, der beweist einen Mangel an Verantwortungsbewusstsein und Rücksicht.
Kann natürlich auch sein, dass alle illegalen Xenon-Kits in Halogenscheinwerfern wissen, wenn ich entgegen komme und dann gezielt nur mich blenden. Wer weiß...
Gruß,
Christian
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