Tagfahrleuchten müssen als solche geprüft und zugelassen sein, außerdem das entsprechende RL-Prüfzeichen (Running Light) tragen. Ob solche RL-Tagfahrleuchten in Hauptscheinwerfer integriert werden (und dann als Gesamt-Einheit multifunktional geprüft und zugelassen werden) oder Bestandteil von Nebelscheinwerfer-Konstruktionen sind, spielt keine Rolle.
Unsere Nebelscheinwerfer sind aber ausschließlich als solche konstruiert, geprüft und zugelassen. Sie dürfen nicht als Tagfahrlicht-Ersatz missbraucht werden.
Es gilt: Nebelscheinwerfer dürfen nur bei Sichtbehinderung durch Nebel, Regen und Schneefall eingeschaltet werden und das ausschließlich in Verbindung mit Standlicht und/oder Abblendlicht. Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten bzw. ohne Abblend-/Standlicht zu verwenden, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit 20 Euro geahndet.
Gruß,
Christian
|