Zitat:
Zitat von wirthensohn
Eine geeignete Schaltung herzustellen, ist ja nun wirklich selbst für Elektrik-Halblaien kein Kunststück. Zulässig wird die Nutzung von Nebelscheinwerfern oder anderen Originalleuchten als Tagfahrlicht damit noch lange nicht. Ganz im Gegenteil: durch eine solche Veränderung der originalen Verschaltung erlischt die Betriebsgenehmigung des Fahrzeugs.
Gruß,
Christian
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...und Österreich punktet doch noch, denn bei uns wäre das ohne weiteres zulässig und niemand würde etwas sagen.
Es gilt: "Nebelscheinwerfer dürfen als Licht am Tag benutzt werden"
mfg, Wolfgang