Da muss wohl das KBA bei der Zulassung mehr als nur ein Auge zugekniffen haben. Es gibt aber mehrere Autos, wo Seitenmarkierungsleuchten aufgrund der Karosserieform auch von vorne zu sehen sind - ich denke, solange der wesentliche Teil der Leuchte den Zweck erfüllt, zur Seite zu leuchten, haben die Zulassungsbehörden einen gewissen Ermessensspielraum.
So manche Hersteller, wie Mercedes oder BMW scheinen aber generell einen Freibrief zu haben. Oder auch Peugeot, deren Kennzeichen serienmäßig schon fast auf dem Boden geschliffen haben, noch bevor der entsprechende Paragraph der StVZO bezüglich Mindesthöhe des Kennzeichens über dem Boden aufgehoben wurde.
Gruß,
Christian
|