Das ist ein originaler Scheinwerfer aus einem französischem W124. Es gab auch noch gelbe Kappen über der Lampe:
Nebelscheinwerfer von Bosch mit gelbem Glas und von Hella mit gelbem Reflektor:
Hab übrigens nochmal selbst in der
StVZO (Stand 21.4.2009) nachgelesen. Gelbes Licht in den NSW ist
nach wie vor erlaubt:
Zitat:
Zitat von § 52 Zusätzliche Scheinwerfer und Leuchten
(1) Außer mit den in § 50 vorgeschriebenen Scheinwerfern zur Beleuchtung der Fahrbahn dürfen mehrspurige Kraftfahrzeuge mit 2 Nebelscheinwerfern für weißes oder hellgelbes Licht ausgerüstet sein, ...
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Und wo ich schon mal dabei bin (und meine, das hier schon mal anders gelesen zu haben
), die Nebelscheinwerfer dürfen lt.
StVO (Stand 1.12.2010) nicht nur bei Sichtbehinderung durch Nebel eingeschaltet werden (für das Nebel Schlusslicht gilt das allerdings nicht):
Zitat:
Zitat von § 17 Beleuchtung
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am
Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer
eingeschaltet sein...
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Gruß
Jürgen