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Alt 03.03.2011, 20:20   #1
-=LuX=-
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Xedos 9 2.3i V6 Miller Cycle TB89
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Mythos "Leuchtweiteregelung ist vorgeschrieben"

Ich lese immer wieder, dass "seit dem 1. Januar 1990 bei allen Neuwagen in Deutschland zumindest eine manuelle Leuchtweitenregulierung vorgeschrieben" sei.

So z.B. auch bei Wikipedia.

Eine Quelle für diese Behauptung kann ich aber nicht finden. Weder die StVZO:

Zitat:
§ 50 Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht
(10) Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit
Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1. einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3. einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei
Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein.
noch die z.B. bei Wikipedia angeführte ECE-Regelung 48,Anh.8:

Zitat:
6.2.6.2 Leuchtweitenregelung

6.2.6.2.1
Ist eine Leuchtweitenregelung erforderlich, damit die Vorschriften der Absätze 8.2.6.1.1 und 6.2.6.1.2 eingehalten werden können, so muss diese automatisch arbeiten.
können dies belegen.

Nach ECE R-48 Nr. 6.2. ist eine Leuchtweitenregulierung nur nötig, wenn das Fahrzeug die in ECE R-48 näher bestimmten Grenzwerte ohne LWR nicht einhalten kann.

Bei autoplenum.de habe ich was gefunden, was auch meiner Auffassung entspricht.

Zitat:
Ich muss leider in einem kleinen Punkt widersprechen.

Richtig ist, dass §50 StVZO sagt:Kraftfahrzeuge mit Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit
1.einer automatischen Leuchtweiteregelung im Sinne des Absatzes 8,
2.einer Scheinwerferreinigungsanlage und
3.einem System, das das ständige Eingeschaltetsein des Abblendlichtes auch bei Fernlicht sicherstellt,
ausgerüstet sein. Das heißt jedoch nur, dass alle Fahrzeuge, bei denen eine LWR Pflicht ist, eine AUTOMATISCHE LWR haben müssen um Xenon nutzen zu dürfen.
Man könnte meinen jedes Fahrzeug müsste eine LWR haben, dem ist aber erstuanlicherweise nicht so.

Nach ECE R-48 Nr. 6.2. ist eine Leuchtweitenregulierung nur nötig, wenn das Fahrzeug die in ECE R-48 näher bestimmten Grenzwerte ohne LWR nicht einhalten kann.
Es gibt allerdings tatsächlich eine Handvoll Fahrzeuge die bauartbedingt nicht in der Lage sind, diese Grenzen zu verlassen. Diese Fahrzeuge verfügen über einen Mittelmotor und keinen Kofferraum. Da diese Fahrzeuge auch bei maximlaer Beladung nicht Blenden können, kann hier auf eine LWR verzichtet werden. Diese Fahrzeuge dürfen auch ohne LWR nachträglich mit Xenon ausgerüstet werden. Bevor hier Freude aufkommt; das gilt nur für eine Handvoll Fahrzeuge, ich kenne nur vier:
Lotus Elise/Exige (einige Modelle)
Toyota MR2 (einige Modelle)
Morgan Aero
MG-F
Diese Wagen können ohne LWR mit Xenon nachgerüstet werden. Brauchen aber trotzdem eine SWW. ^^
Kann hier jemand tatsächlich einen juristisch korrekten Beleg dafür liefern, die diesen Mythos, eine LWR sei für alle Neufahrzeuge ab 1990 vorgeschrieben bestätigt?

Gruß
Jürgen

PS Hintergrund für diese Hinterfragung ist der alternative Einbau von JDM Scheinwerfern ohne LWR in einen MX6

PPS @admin: Vielleicht wäre es garnicht so schlecht, ein neues Thema "Recht" einzuführen, wo man solche Belange diskutieren kann.
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Alle sagten: Das geht nicht. Dann kam einer, der wusste das nicht und hat's gemacht.
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