Zitat:
Zitat von Toby
Also ich habe letztens Frühjahr keinen TÜV mit dem X bekommen, weil die rechte Leuchtweitenrgulierung nicht funktionierte! Habe ich ja berichtet und auch die Anleitung für den Scheinwerferausbau gepostet.
Also muss sie defintiv vorhanden sein!
Toby
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Ich hatte bereits zwei Autos mit Baujahr 1993 ohne Leuchtweitenregulierung und die haben ohne weiteres die Plakette bekommen, wenn sie allerdings vorhanden ist muss sie auch funktionieren (wie auch z.b. dritte Bremsleuchte Nebelscheinwerfer usw.).