Das kommt drauf an, ob Du aus Deutschland oder aus Österreich kommst. Auch das bringt mich wieder zu dem Hinweis, solche Infos praktischerweise einfach im Profil einzutragen.
In Ö darf nicht mal die Felgenschutzlippe, geschweige denn überhaupt auch nur ein bisschen vom Reifen oder gar der Felge an irgendeiner Stelle über die Karosseriekante hinausschauen.
In Deutschland ist das glücklicherweise anders. Die Felge selbst darf bei entsprechend schräg stehenden Reifenflanken schon überstehen, wobei es da keine konkreten Vorschriften gibt. Lediglich die Reifenlauffläche muss von oben betrachtet vollständig von der Karosserie überdeckt sein.
Will heißen: bei breiten Felgen und schmaleren Reifen, was zwangsläufig schräg stehende Reifenflanken ergibt (Beispiel: 8,5x18" oder gar 9x18" mit Reifen in 225/35R18), können Felge und Reifen überstehen, die Reifenlauffläche darf von oben betrachtet aber nicht zu sehen sein.
Für 8x18" ET35 mit 225/35R18 (wobei es hier egal ist, ob wir von 8,5x18" ET35 sprechen, da der Reifen relativ zur Karosseriekante an der gleichen Stelle bleibt, nur die Reifenflanken schräger stehen) musste ich bei mir bördeln und die Karosserie hinten auch noch etwas ziehen lassen und bekam zusätzlich vom TÜV die Auflage, dass die originalen Spritzschutzlappen hinten nicht demontiert werden dürfen, um die Abdeckung der Reifenlauffläche zu gewährleisten.
Gruß,
Christian
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