Erstmal verstößt es eindeutig gegen die Nutzungsbedingungen bzw. AGB von eBay, Artikel anzubieten, die man gar nicht besitzt bzw. gar nicht liefern kann. Da wäre eine Meldung an eBay eigentlich fast obligatorisch.
Ich persönlich hätte aber ganz schlicht die Federn dort bestellt. Mit dem Kauf eines bei eBay angebotenen Artikels ist ein rechtskräftiger Kaufvertrag zustande gekommen - und zwar über einen Artikel, der aufgrund des Angebots in eBay gemäß eBay-Bedingungen als vorhanden, existent und lieferbar zu verstehen ist. Artikel, die jemand in eBay einstellt, muss der Verkäufer auch liefern (können) oder eben alternativ irgendwo irgendwie beschaffen.
So einfach ist das...
Gruß,
Christian
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