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Alt 15.05.2011, 10:57   #2
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Die genauen Zuteilungsvoraussetzungen sind je nach Bundesland und Landkreis sehr verschieden.

Mindestvoraussetzung in allen Landkreisen ist natürlich, dass Du ein Gewerbetreibender (Gewerbeschein, teilweise Eintrag in die Handwerksrolle nötig) sein musst und Du diese "roten Nummern" für Dein Gewerbe benötigst. Mancherorts musst Du aber sogar ein für KFZ-Gewerbe geeignetes Gelände nachweisen (z.B. Werkstatt, teilweise sogar mit Nachweis über Werkstattbetrieb, Gewerbehaftpflicht, nötige Ausrüstung, Abfluss mit Ölabscheider, usw.).

Die Nutzung der Kennzeichen ist klare Sache: nur für Probe- und Überführungsfahrten, der Inhaber der Kennzeichen oder einer seiner Mitarbeiter muss bei den Fahrten anwesend sein, jedes einzelne Fahrzeug muss penibel genau im dazu gehörenden Buch erfasst sein, mal eben auf rote Nummer einkaufen fahren, ins Büro oder zum Kunden fahren oder das Auto mit roter Nummer im öffentlichen Verkehrsraum parken, ist alles nicht erlaubt. Wirst Du dabei erwischt, wenn Du irgendeine der Regeln nicht einhältst, können Dir die Kennzeichen sehr schnell und einfach wieder abgenommen werden.

Wäre es so einfach, solche Kennzeichen zu bekommen, hätte ich längst welche

Gruß,
Christian
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