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Zitat von w00lf
Ich denke diese Regelung gilt schon länger nicht mehr. Zumindest für die Hersteller. Bei uns gibts kaum noch Neuwagen, die extra Standlicht/Tagfahrlicht haben. Da leuchtet das Tagfahrlicht tagsüber einfach heller und beim Zuschalten den Abblendlichtes wird es eben gedimmt.
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Du liegst damit nur bedingt richtig.
Die Regelung gilt nach wie vor: Tagfahrlicht darf grundsätzlich niemals in Verbindung mit anderem Licht eingeschaltet sein. Das ist schlicht verboten. Es ist - Nachrüstung oder Original - vorgeschrieben, dass über eine entsprechende Schaltung sicher gestellt werden muss, dass das Tagfahrlicht bei Einschalten des Abblend- bzw. Standlichts automatisch abgeschaltet wird.
Es gibt aber ab Werk inzwischen viele Tagfahrleuchten, die eine Kombination aus Tagfahrlicht und Standlicht (korrekt: Positionsleuchten) sind. Das gibt es auch zum Nachrüsten. Dabei werden die LEDs im Positionsleuchtenmodus gedimmt.
Diese Tagfahrleuchten sind dann allerdings explizit als Kombination geprüft und zugelassen. Nicht als Kombination zugelassene Tagfahrleuchten und mit maximaler Helligkeit leuchtenden Tagfahrleuchten sind in Verbindung mit Abblendlicht verboten und würden mit einem Verwarnungsgeld geahndet. Das sind dann jedesmal 15 oder 20 Euro.
Gruß,
Christian