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Alt 09.06.2011, 18:11   #36
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Es kommt zwar eher selten vor, aber hier stimme ich mit Wolfgang nahezu völlig überein

Tatsache ist, dass die Leuchten der Kennzeichenbeleuchtung für W5W-Glühlampen konstruiert, im Rahmen der Typgenehmigung des Xedos geprüft und zugelassen wurden. Sobald man einen anderen Leuchtmitteltyp einsetzt, verliert die Leuchte und damit das gesamte Fahrzeug die Zulassung. Da kann das andere/neue Leuchtmittel eine noch so tolle Zulassung und E-Prüfnummer haben, aber es ändert nichts an der Unzulässigkeit.

Zulässig wäre tatsächlich einzig der komplette Austausch der W5W-Leuchten durch passende, zugelassene LED-Leuchten. Wenn es zugelassene und in den Xedos passende Leuchten gibt, ist das natürlich toll. Ich persönlich würde dann aber eher ein selbstleuchtendes Nummernschild (3M SLN) vorziehen.

Gruß,
Christian
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