Aus beruflichen Gründen habe ich oft die unterschiedlichsten Arbeitsverträge in den Händen. Oftmals ist folgender Passus zu lesen: "Bei Nichtantritt des Beschäftigungsverhältnisses gilt dieses als nicht zustandegekommen."
Schau mal nach, ob ein ähnlich klingender Satz in deinem Ausbildungsvetrag enthalten ist.
Grundsätzlich würde ich das nicht nur schriftlich regeln, sondern mal beim Reifenhändler anrufen, Ihm die Situation schildern und in einem Schreiben, in welchem du auf den Nichtantritt des Ausbildungsverhältnisses eingehst, auf das Telefonat hinweisen.
Denke auch aus menschlicher Sicht würde dein zukünftiger Ausbilder sich weniger "ärgern", wenn er die Angelegenheit mit dir persönlich zuvor besprochen hat.
Hoffe dir damit etwas weitergeholfen zu haben.
Gruß
Waldemar
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