Ich zitiere mal die Anhaltspunkte aus meinem Ausbildungsvertrag die unter "Kündigung" fallen:
§8 - Kündigung
1. Kündigung während der Probezeit (4 Monate)
Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne Angabe von Gründen
gekündigt werden.
2. Kündigungsgründe
Nach der Probezeit kann das Berufsausbildungverhältnis nur gekündigt
werden, wenn....blablabla
3. Form der Kündigung
Die Kündigung muss schriftlich, im Falle der Nr.2 unter Angabe der
Kündigungsgründe erfolgen.
4. Unwirksamkeit einer Kündigung
Eine Kündigung aus einem wichtigen Grund ist unwirksam, wenn die ihr
zu Grunde liegenden Tatsachen dem zur Kündigung Berechtigeten länger als
2 Wochen bekannt sind. Ist ein Schlichtungsverfahren gem. §10
eingeleitet, so wird bis zu dessen Beendigung der Luaf dieser Frist
gehemmt.
5. Schadensersatz bei vorzeitiger Beendigung
--> Ist nur nach Ablauf der Probezeit von Interesse.
6. Aufgabe des Betriebes, Wegfall der Ausbildungseignung
--> Nur interessant, wenn der Betrieb sich auflöst oder ich von heute
auf Morgen zu dumm für den Beruf bin.
7. Weiterarbeit
--> Eben nach erfolgreich abgeschlossener Ausbildung, unwichtig.
So steht es in meinem Ausbildungsvertrag.
Weiteres was die Kündigung betrifft ist nicht erwähnt.
An ein Telefonat dachte ich auch, nur ist der Chef selbst der Ausbilder oder wie auch immer, der Zuständige halt, und geht nie an Telefonate die von Außen kommen ran.
Somit bleibt ja eigentlich nur der Brief.
Indem eben steht, dass ich die Ausbildung ablehne ohne Gründe nennen zu müssen.
Richtig, Falsch....
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That's not normal.
Because I don't want to be normal.
Normality is what weak people call living.
I call it death
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