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Alt 28.06.2011, 15:42   #6
Eddyk
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Mazda Xedos 6 2.5i 24V 149kW, Bj98
Mit nem guten Anwalt ginge sicher das, kenne die genauen Umstände nicht, aber wenn ein und die selbe Strecke unbegründet in die eine Richtung mit 70 und die andere 50 begrenzt ist, wäre dies anfechtbar, einerseits gegen die Kontrolle der Polizisten und die unbegründete(?) Begrenzung durch die Komune.

Ich bin kein Anwalt und dies ist nur eine Überlegung!

Nur die Sinnfrage bei der geringen Strafe wäre nicht beantwortet.
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