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Alt 14.07.2011, 09:53   #1
Neudi1988
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Verkehrsrechtliche Frage

Hallo Community,

zunächst ein paar Infos zur Geschichte des Vorfalls:
Der Fahrer befand sich auf einer doppelspurig ausgebauten Schnellstraße, deren Seiten durch eine Leitplanke getrennt sind, keine Geschwindigkeitsbegrenzung.

Der Fahrer fuhr recht schnell und wurde von einem Fahrzeug überrascht, das deutlich langsamer und unvorhergesehen auf die Überholspur kreuzte, um einen Lastwagen zu überholen.
Der Fahrer überholte aus Angst vor einem Auffahrunfall den LKW und das langsame Fahrzeug auf der Standspur (ohne Bremsversuch, da von hinten ein anderes Fahrzeug sehr schnell unterwegs war).
Dabei wurde er zufällig von einem zivilen Polizeifahrzeug gefilmt, welches einen auffälligen Fahrer filmte.
Ein Stoppen des Fahrers mit Alkotest waren die Folge, die Messung ergab 0,48 Promille.

Die Polizisten riefen einen Staatsanwalt an und verneinten eine Gefährdung des Straßenverkehrs oder anderer Personen telefonisch. Daraufhin erwiderte der Staatsanwalt telefonisch, es handle sich lediglich um eine Ordnungswidrigkeit, nicht um ein Vergehen.
Nach erneuter Pegelmessung mit Alkomat durfte die Fahrt fortgesetzt werden.

Frage: Was blüht dem Fahrer nun und wie bindend sind mündlich gemachte Aussagen seitens Polizei und Staatsanwalt? Vor allem in Bezug auf die Aussagen "keine Verkehrsgefährdung" und "Ordnungswidrigkeit".

PS: Der Fahrer ist ab Oktober 2011 auf seinen Führerschein beruflich angewiesen!

Wäre euch sehr dankbar über Meinungen und Ratschläge...etwas vertrackte Situation im Moment...
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