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Also Strassenverkehrsrecht ist jetzt nicht unbedingt mein Spezialgebiet aber eigentlich sehe ich keinen Grund für ein Fahrverbot. Wüsste nicht was man da anderes draus basteln kann als entweder rechts überholen oder aber befahren des Standstreifens. Dafür gibt es jedenfalls kein Fahrverbot.
Ach ja, wenn der Brief von denen nicht binnen drei Monaten bei dem Betroffenen eintrifft ist es bei einer Ordnungswidrigkeit eh verjährt. Ermittlungen müssen die ja nicht mehr führen weil der Fahrer ja bekannt ist.
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