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an dieser stelle eine frage: wenn ich ein entgegenkommendes fahrzeug, das bei helllichtem tag oder leichtem regen (jedoch ohne jegliche nebelbildung oder andere witterungsbedingte sichteinschränkungen unter 250m) mit nebelscheinwerfern unterwegs ist, mittels lichthupe darauf aufmerksam mache, dass die nebelscheinwerfer an sind - mache ich mich "strafbar"?
mfg
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