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Zitat von GIFT2
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Das ist ein Verstoß gegen §16 StVO (Warnzeichen), Tatbestand 116006 ("Sie gaben missbräuchlich Lichtzeichen"), nachzulesen im aktuellen Tatbestandskatalog auf der Website des Kraftfahrtbundesamts.
Das ist ein sogenannter B-Verstoß, der mit 5 Euro geahndet wird und ggf. auch noch 1 Punkt im Verkehrszentralregister einbringen kann.
Erwischt Dich die Polizei dabei, kann sie Dir zwar auch nur einen Verstoß nach §16 StVO verwerfen, jedoch wirst Du Dir eine sehr ausgiebige Standpauke anhören dürfen und in der Praxis kannst Du Dich einfach als "Genugtuung" von den Beamten auf eine umfassende Komplett-Kontrolle Deines Autos nach Unzulässigkeiten und technischen Mängeln einstellen...
Ich finde es allerdings sehr interessant, dass Du Dich nach zwei "Abschüssen" darüber beschwerst, dass Dich die netten Mitmenschen nicht vor den Geschwindigkeitskontrollen gewarnt haben, statt zu der Erkenntnis zu gelangen, dass es vielleicht für die Zukunft intelligenter wäre, mit zulässiger Geschwindigkeit es erst gar nicht zu "Abschüssen" kommen zu lassen?!
Gruß,
Christian