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Für ein H-Kennzeichen dürfen nur Modifikationen am Fahrzeug durchgeführt sein, die entweder zeitgenössisches Tuning sind, in den ersten zehn Jahren nach Erstzulassung (!) verbaut wurden, der Sicherheit oder der Umwelt dienen.
Ein KLR oder Minikat ist natürlich zulässig. Bei einem uralten Renault 4 darf man auch einen Katalysator nachrüsten, obwohl es sowas damals noch gar nicht gab und das entsprechende Umrüstset erst vor wenigen Jahren auf den Markt kam.
Einen Oldtimer mit schwacher Trommelbremsanlage darf man auch auf eine Scheibenbremsanlage (z.B. von einem anderen, moderneren Auto) umrüsten, da es der Sicherheit dient. Wenn Du natürlich in 11 Jahren mit einem '92er X6 mit K-Sport-Bremsanlage ankommst, wird das nix mit H-Kennzeichen...
Spoiler, Tieferlegungen usw. sind auch zulässig, sofern es die entsprechenden Teile damals schon gab. Du kannst auch beispielsweise einen 626 GC aus den 80ern mit einem der grausig hässlichen KüWe-Bodykits verunstalten, denn die gab es damals ja offiziell für dieses Fahrzeug. Wer's mag...
Beim X6 könnte man eigentlich fast alles machen, denn fast alles gab es 1992-1999 schon. Man kann verdammt viel machen. Letztendlich ist der Ermessensspielraum des TÜV-Prüfers größer, als man glaubt.
Gruß,
Christian
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