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Alt 18.10.2011, 22:18   #12
neo303
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Xedos 9 KL (2.5) '96
ich hab mir schon gedacht, dass da noch was kommen wird... ^^
an deiner stelle würde ich umgehend einen termin mit meinem anwalt in anspruch nehmen und dem das ganze übergeben.
glaub mir: die wolle die hinhalten und abwimmeln. ein unterschriebener kaufvertrag ist ein vertrag, aus dem er nicht einfach so wieder raus kann.
prinzipiell bräuchte eigentlich nichtmal ein schriftstück verfasst werden - eine mündliche "willensübereinkunft" (wie es so schön heißt) ist bereits binden. idealerweise hat man dabei natürlich zeugen, die, wie in diesem fall, bei infragestellung der willensübereinkunft bezeugen, dass diese bestanden hat.
ein schriftstück ist da natürlich stichhaltiger und benötigt keine weiteren zeugen.

somit: du hast einen gültigen vertrag mit seiner unterschrift -> ergo muss er zahlen.

mfg
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