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Alt 19.10.2011, 16:07   #19
neo303
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Xedos 9 KL (2.5) '96
@jürgen: "das auto an jemand anderen verkaufen" ist eine gute idee - aber würde der neue käufer auch den gleich preis bezahlen? und was ist mit den umkosten, die eddyk entstanden sind?
beides (einen eventuell geringeren verkaufspreis - "interessens-schaden" heißt das, wenn ich mich recht erinnere - alsauch die entstandenen umkosten) könnten vom zurücktretenden ersten käufer eingefordert werden (dafür gibt es vertrags-rechtliche grundlagen über die dich dein anwalt bestimmt gerne aufklärt!!).
problem ist natürlich: wo nichts zu holen ist bekommst du eben nichts. der andere wird dann eben gepfändet, aber recht viel ist da meist nicht drin. jedoch hat soetwas sehr sehr unangenehme folgen für ihn (schufa eintrag etc.). daher werden die leute meist bemüht sein ein solches verfahren zu vermeiden.

nur möchte ich dich bzgl "alternativ-verkauf" auch warnen: wenn du den jetzt einfach wem anderen verkauftst, könnte es dir passieren, dass der 1. käufer ankommt und sagt "ok, ich nehm ihn jetzt doch - ich hab einen gültigen kaufvertrag". denn bislang hast du - bis auf die mail ohne anrede - nicht wirklich einen nachweis, dass ER vom kauf zurücktreten möchte. damit wärst du dann in der klemme, einen wagen liefern zu müssen, den du nichtmehr hast!

auch bzgl. ratenzahlung kann ich dich nur eingehend warnen! wenn du ihm den wagen samt papieren übergibst und er dir erst einen teil bezahlt hat - dann wird nachher nichts mehr kommen! WENN, dann solltest du das nur gegen ausdrücklich, schriftlich festgehaltenen EIGENTUMSVORBEHALT so machen. warum? ganz einfach: er zahlt dir jetzt z.b. 10% - die anderen 90% schiebt er ewig raus, bis er irgendwann völlig zahlungsunfähig ist. nicht nur bei dir, sondern auch anderen. den wagen hat er längst wieder um ein spottgeld vertickt. was denkst du, wieviel von den 90% du noch sehen wirst?
und selbst wenn er den wagen nicht verkauft: wenn du ihn ohne eigentumsvorbehalt hergegeben hast, wie dessen erlös im rahmen einer zwangsvollstreckung an ALLE gläubiger anteilsmäßig aufgeteilt! damit hättest also dann DU auch noch die anderen gläubiger "querfinanziert".

ich kann dir nur nochmal dringend anraten: GEH ZUM ANWALT! wie gesagt ist es (zumindest in Ö) üblich, dass der sogenannte "erstkontakt" für den klienten kostenfrei ist (mein anwalt hat damals in einer wohnungsangelegenheit gegen eine genossenschaft (!!!) sogar für alle 3 briefe/faxe/telefonate mir NICHTS in rechnung gestellt!).

mfg

edit: @hans: siehe mein text: das erste einschreiten des anwalts sollte für gewöhnlich kostenfrei sein! (sollte man natürlich vorher abklären) und selbst wenn es nur 100€ sind würde ich "mir den stress antun", alleine schon, damit diese leute lernen, dass sie ihre verträge auch einzuhalten haben. was dabei rauskommt, wenn man die mit sowas durchkommen lässt, kennt man ja: mietnomaden etc.
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