Zitat:
Zitat von neo303
...nur möchte ich dich bzgl "alternativ-verkauf" auch warnen: wenn du den jetzt einfach wem anderen verkauftst, könnte es dir passieren, dass der 1. käufer ankommt und sagt "ok, ich nehm ihn jetzt doch - ich hab einen gültigen kaufvertrag"...
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Das ist klar. Natürlich müsste der jetzige Käufer schriftlich bestätigen, dass er vom Kaufvertrag zurücktritt und daraus keinerlei Rechte mehr ableitet. Aber wenn er das Auto nicht mehr haben will bzw. nicht bezahlen kann, warum sollte er das verweigern?
Ansonsten hast Du natürlich Recht, er hat einen rechtsverbindlichen Vertrag unterschrieben und hat also auch verdient, dass man ihn zwingt, den auch einzuhalten.
Ich bin eigentlich auch eher so eingestellt, dass ich sage, ich zieh das jetzt durch. Aber manchmal muss man sich vielleicht die Frage stellen, was einem die Genugtuung Wert ist.
Das ist aber eine Einzelentscheidung, das muss jeder für sich selbst wissen.
Vielleicht wäre zu prüfen, ob sowas unter dem Tatbestand des Betruges zu sehen ist (wenn umgekehrt der Verkäufer nicht liefern würde, wäre das gegeben). Dann kann man die Sache der Polizei melden und das wird von Staats wegen verfolgt.
Natürlich setzt die Polizei keine zivilrechtlichen Ansprüche durch. Aber sie kostet nichts und der Käufer legt sich sicher auch die Karten, wenn sich die Staatsanwaltschaft bei ihm meldet.
Gruß
Jürgen