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Alt 23.10.2011, 09:35   #3
wirthensohn
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Mazda 3 Fastback (2023)
Mazda Xedos 6 2.0 V6 (1992)
Kurzzeitkennzeichen sind keine gültige Anmeldung eines Fahrzeugs, daher muss keine Bankverbindung oder dergleichen hinterlegt werden.

Man benötigt lediglich für die Kurzzeitkennzeichen eine eVB. Die eVB, die elektronische VersicherungsBestätigung, die die frühere Deckungskarte abgelöst hat, bekommt man beim netten Versicherungsvertreter oder -makler oder sogar binnen Sekunden beispielsweise bei kurzzeit-evb.de - man bekommt dann so eine Ziffern-/Buchstaben-Kombination (eben die eVB), über die die Zulassungsstelle die Gültigkeit der Haftpflicht-Deckung online abfragen und daraufhin ein Kurzzeitkennzeichen zuteilen kann.

Sowohl für Kurzzeitkennzeichen als auch für reguläre Fahrzeuganmeldungen kann man dritte Personen schicken. Das ist ja beispielsweise für Autohäuser tägliches Geschäft, die für ihre Neu- oder Gebrauchtwagen-Kunden die Fahrzeuganmeldung übernehmen.

Benötigt werden folgende Unterlagen:

- die eVB von der Versicherung, kurzzeit-evb.de oder ähnlichem für Kurzzeitkennzeichen,
- Zulassungsbescheinigungen Teil I und II (alias Fahrzeugbrief und -schein),
- eine schriftliche Vollmacht für den Bevollmächtigten,
- der Personalausweis des Bevollmächtigten.

Aber Vorsicht: ein Kurzzeitkennzeichen ist keine reguläre Anmeldung. Damit dürfen nur Überführungs- und Probefahrten durchgeführt werden. Zum neuen Fahrzeugbesitzer oder zur Werkstatt fahren oder das Auto vom Händler direkt nach Hause fahren ist zulässig; Einkaufen, zur Arbeit oder in die Disko fahren dagegen nicht.

Gruß,
Christian
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