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Alt 23.10.2011, 14:29   #6
Zachi
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Auris II HSD (E180, 2013)

MX-5 1.6 (NA, 1991)

Richtig, in manchen Städten wird aber die Fahrgestellnummer/FIN des Fahrzeugs verlangt, das mit den Kurzzeitkennzeichen bewegt werden soll. Früher hat man ja einen "Blanko"-Fahrzeugschein bekommen, wo man die Daten vor Fahrtantritt eintragen musste (hat nur scheinbar niemand getan )

Deshalb auch, ein Kurzzeitkennzeichen gilt nur für ein einziges Fahrzeug, man kann keinesfalls mehrere Probefahrten mit verschiedenen Autos machen, indem man jeweils dasselbe Kennzeichen mitnimmt/dranschraubt...
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