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Und meinst du hier mit "unzulässig" ? xD
Bei den Felgen kann man nachsteuern und die Rücklichter......sind halt andere.
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Die Rückleuchten sind nicht einfach andere. Es sind amerikanische, also mit SAE-Zulassung. Hierzulande braucht man aber eine E-Zulassung. Du fährst also mit einem Fahrzeug ohne Betriebsgenehmigung.
Das Gleiche gilt auch für die hinteren Seitenmarkierungsleuchten: die deutsche StVO erlaubt diese zwar, sie müssen aber gelb sein. Rote Seitenmarkierungsleuchten sind unzulässig. Genau aus diesem Grund sind diese Leuchten beim europäischen Xedos 9 zwar vorhanden, aber nicht aktiv.
Dauerhaft leuchtende Frontblinker sind in Deutschland ebenfalls nicht zulässig (nur als Seitenmarkierungsleuchten seitlich leuchtend, wie beispielsweise beim letzten 5er BMW), insbesondere da für diese zweifache Funktion die Leuchten modifiziert worden sein müssen, wodurch sie schon zwangläufig ihre Zulassung verloren haben. Schlimmer noch: die inneren Blenden sind nie dafür ausgelegt gewesen, ebensfalls mit zu leuchten und damit werden die nicht als Leuchten zugelassenen Bauteile als Leuchten missbraucht.
Eine Verkehrskontrolle wird Dich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Erklärungsnot bringen und die nächste HU ist so unmöglich zu bestehen. Außer, es handelt sich wirklich um einen echten Millenia mit US-Herkunft, bei dem alle diese Details explizit im Rahmen der Vollabnahme nach §21 StVZO vom TÜV abgenommen und von der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurden.
Ich persönlich hätte für dieses Auto unter diesen Umständen allerhöchstens 2000 Euro hingelegt - aber nur nach sehr vielen Gläsern Hochprozentigem und nur wegen der Neulackierung und den Felgen. Sorry, aber da hast Du Dich mal richtig übel über den Tisch ziehen lassen....
Ausgesprochen schick und optisch äußerst reizvoll ist er allerdings, das steht außer Frage
Gruß,
Christian