Diese Diskussion hatten wir im 7er-Forum auch schon, und Fakt ist, es bleibt die Pflicht des Fahrers, die tatsächliche Breite seines Fahrzeuges zu kennen, auch wenn diese nirgends in den Papieren ausgewiesen ist.
Somit ist das Überholen in Baustellenbereichen mit diesen Fahrzeugen bei dieser Beschilderung verboten.
mfg, Wolfgang
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